Zollgebühren und Einfuhrsteuern können je nach Ihrer Lieferadresse, dem Versandort des Produkts und manchmal dem Ursprungsland der Waren anfallen.
Diese Gebühren werden von Ihren örtlichen Zollbehörden festgelegt, und wir können keine spezifischen Auskünfte darüber geben, wie viel Sie möglicherweise zahlen müssen.
Bitte beachten Sie, dass wenn Sie eine Einfuhrgebühr an Ihre örtlichen Behörden zahlen müssen, Sie keine Mehrwertsteuer auf das Produkt an MWS gezahlt haben.
Um Ihnen bei der Vorbereitung zu helfen, geben wir auf der Produktseite immer den Versandursprung an. MWS versendet von mehreren Standorten, darunter die Niederlande, das Vereinigte Königreich, die Türkei, Brasilien und Australien.
Sie können im Abschnitt „Versand“ auf der Auktionsseite nachsehen, von welchem Büro Ihr Artikel versendet wird, wie im folgenden Beispiel gezeigt:
Wichtige Beispiele:
- Versand innerhalb des Vereinigten Königreichs (z. B. London nach Glasgow):
Es fallen keine Einfuhrzölle an, aber Mehrwertsteuer kann berechnet werden. - Versand vom Vereinigten Königreich in die EU (z. B. Vereinigtes Königreich nach Frankreich):
Es können Einfuhrzölle anfallen, aber keine Mehrwertsteuer.
Bitte beachten Sie:
Einfuhrgebühren können entweder auf dem Land der Herstellung des Artikels ODER dem Versandursprung basieren. Dies variiert je nach Land. Wir empfehlen, Ihre örtliche Zollbehörde zu kontaktieren, um zu bestätigen, ob Gebühren oder Steuern bei Ankunft Ihres Pakets anfallen.